Am 11. Dezember 2020 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf Antrag mehrerer Betroffener Paragraph 78 im Stafgesetzbuch aufgehoben.
Darin geht es um die Hilfeleistung zum Selbstmord, die bis dato unter Strafe gestellt war. Die Wortfolge „oder ihm dazu Hilfe leistet“ in § 78 des Strafgesetzbuches ist für den VfGH verfassungswidrig. Begründet wird die Entscheidung dass dieser Paragraph gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstößt, weil dieser Tatbestand jede Art der Hilfeleistung unter allen Umständen verbietet. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 in Kraft.
Welche Herausforderungen kommen durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zur Tötung auf Verlangen auf uns zu?
Moraltheologe, Priester, Mediziner und Mitglied der Bioethikkommission
Matthias Beck in einem Vortrag über mögliche Auswirkungen des VfGH-Erkenntnisses zur Sterbehilfe auf schwer kranke Menschen.
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